COVID-19 Schnelltest
Wir bieten Ihnen COVID-19-Schnelltests an.
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Einverständniserklärung Corona-Schnelltest
Hinweise zum Corona-Schnelltest
Bei der Durchführung des PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 wird ein Nasen-/Rachen- oder Nasopharyngealabstrich durchgeführt. Die Entscheidung über die Art der Probenentnahme trifft die testende Person. Dafür wird die Probe durch einen Abstrich mittels eines in die Nase (bei Rachenabstrich in den Rachen) eingeführten Wattestäbchens genommen. Auch bei sorgfältiger Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen.
Ist der Antigentest positiv, hat sich der Getestete in häusliche Quarantäne zu begeben. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Apotheke verpflichtet, das Testergebnis namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.